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Die staatlichen Anordnungen, Vorschriften und Empfehlungen, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, werden in Treuchtlingen konsequent umgesetzt. Aber was bedeutet das genau für Urlauber und Gastgeber sowie für den Besuch von Veranstaltungen? Um Ihre aktuellen Reiseplanungen zu erleichtern, haben wir alle wichtigen Informationen einfach und übersichtlich für Sie vorbereitet.

Für Gäste

  • Sind Übernachtungen möglich?
    Touristische Übernachtungen sind ohne Einschränkungen für ALLE möglich.

  • Wo kann ich mich vor Ort testen lassen?
    - Teststation Treuchtlingen
    (Corona-Schnelltest)
    Terminvereinbarung hier oder 0152-24120340

    Weitere Corona-Schnelltestangebote im Landkreis finden Sie unter www.landkreis-wug.de/corona-schnelltestangebote/ . Es wird um vorherige Online-Terminvereinbarung gebeten.

Für Veranstaltungen

Schutz- und Hygieneregeln für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen

Mindestabstand:
Es wird ein Mindestabstand von 1,5 m empfohlen.

Maskenpflicht:
Seit 03.04.2022 entfällt die Maskenpflicht auch für kulturelle Veranstaltungen. Beim Betreten des Gebäudes wird empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen. Am festen Sitz- oder Stehplatz kann die Maske abgenommen werden. 

Ausschlusskriterien:
Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion, Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen sowie Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) sind vom Besuch der Kulturschmankerl ausgeschlossen.

Sollten Personen während der Veranstaltung für eine Infektion mit SARS-CoV-2 typische Symptome entwickeln, haben sie umgehend die Veranstaltung zu verlassen.

Sitzplatzvergabe:
Die Tickets werden mit freier Platzwahl verkauft. Vor Ort zeigen die Besucher ihr Ticket am Einlass kontaktlos vor. Die Besucher erhalten anschließend einen Sitzplatz zugewiesen. Die Sitzplätze werden mit möglichst viel Abstand gestellt.

Regelung bei kulturellen Veranstaltungen:
Aktuell haben wieder ALLE Menschen Zutritt zu kulturellen Veranstaltungen.

Einlass:
Der Einlass erfolgt um 19 Uhr (1 Stunde vor Konzertbeginn), um Schlangenbildung zu vermeiden.

Für Gastgeber

  • Rahmenhygienekonzept für Beherbergung
    Unter folgendem Link können Sie das Rahmenkonzept Beherbergung vom 14.12.2021 herunterladen: Rahmenkonzept Beherbergung
  • Rahmenhygienekonzept für Gastronomie
    Unter folgendem Link können Sie das Rahmenkonzept Gastronomie vom 13.12.2021 herunterladen: Rahmenkonzept Gastronomie



Stand: 04.04.2022 - Alle Angaben ohne Gewähr. Irrttum & Änderungen vorbehalten.

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